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anwalt.mirbach

Rechtsanwalt für Zivilrecht und Inkasso

Rechtsirrtümer

In vielen Fällen liegen Sie mit Ihrem Rechtsempfinden richtig.
Das gilt aber eben nicht immer, wie die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen:

Taxi muss Hund nicht mitnehmen - Irrtum!
Weigert sich der Taxifahrer, einen Fahrgast samt Hund mitzunehmen, droht ihm ein Bußgeld (OLG Hamm, Az. 3SsOWi 61/92)

 

Fahrerlaubnis-Betrunken Rad fahren kein Problem - Irrtum!
Ab 1,6 Promille gelten auch Radfahrer als absolut fahruntüchtig. Geldstrafe, Verfahrenskosten,Verlust der Fahrerlaubnis und "Idiotentest" sind die Folgen für den, der erwischt wird.

 

Parklücke frei halten erlaubt - Irrtum!
Wer zuerst kommt, parkt zuerst. Gibt der "Platzhalter", etwa ein Freund des Fahrers, die Parklücke nicht frei, macht er sich der Nötigung strafbar.
Eine Ordnungswidrigkeit begeht auch, wer vorwärts in eine Lücke fährt, obwohl ein anderer Autofahrer gerade rückwärts einparken will, § 12 StVO.

 

Kündigung erhalten - Anspruch auf Abfindung - Irrtum!
Kündigt der Arbeitgeber, muss dieser grundsätzlich keine Abfindung zahlen.

Ausnahme: die Zahlung einer Abfindung wurde vereinbart, Arbeitgeber zahlt freiwillig (vergleichsweise) zur Beilegung des Streits aus Anlass der Kündigung, das Gericht entscheidet durch Auflösungsurteil (selten).

 

Kein Umtausch reduzierter Ware - Irrtum!
Mangelhafte Ware kann stets umgetauscht werden, auch wenn es sich um reduzierte Ware - etwa um ein Sonderangebot - handelt . Auch hier gilt die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.

 

Rückgabe nur mit Originalverpackung - Irrtum!
Ist die Ware mangelhaft, kann man sie auch ohne Originalverpackung zurückgeben (OLG Frankfurt/M., Az.1 U 127/05).

 

Umtausch nur mit Kassenbon - Irrtum!
Der Kassenbon hilft lediglich, nachzuweisen, dass man die beanstandete Ware dort gekauft hat. Fehlt der Kassenbon, kann dieser Nachweis auch durch einen Zeugen oder die Vorlage des Kontoauszuges (etwa bei Bezahlung mit EC-Karte) erbracht werden.
Die Vorlage des Kassenbons kann der Verkäufer nicht verlangen.

 

Für Garderobe wird nicht gehaftet - Irrtum!
Auch wenn der Wirt mit einem Schild hierauf hinweist, haftet er nur dann nicht, wenn der Gast die Garderobe von seinem Platz aus sehen kann ( BGH Az. VIII ZR 33/79).

 

Wenn die Ware nicht ankommt, haftet der Verkäufer - Irrtum!
Private Verkäufer haften nur bis zur Übergabe an den Versanddienstleister (LG Berlin, Az. 18 O 117/03)

 

Eltern haften für ihre Kinder - Irrtum!
Eltern haften nicht automatisch für jeden Schaden, den ihre Kinder verursachen; dies gilt nur, soweit sie ihre Aufsichtspflicht verletzen, wobei die Aufsichtspflicht um so geringer ist, je älter die Kinder sind.

 

Auf Parkplätzen gilt rechts vor links - Irrtum!
Zwar gilt auf (öffentlichen) Parkplätzen die Strassenverkehrsordnung, nicht aber die Regel rechts vor links.
Der Grund hierfür ist, dass die Fahrspuren (lediglich) der Parkplatzsuche dienen; alle Verkehrsteilnehmer müssen gegenseitig Rücksicht nehmen, niemand kann ein Vorfahrtsrecht für sich beanspruchen.
Kommt es zum Unfall zwischen zwei Fahrzeugen, müssen sich beide i.d.R. den Schaden teilen.

 

Auch bei Einfahrt in Kreisverkehr blinken - Irrtum!
Nur bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr darf geblinkt werden.

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