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Hinweise
anwalt.mirbach
Rechtsanwalt für Zivilrecht und Inkasso
Hinweise für Benutzer
1. Allgemeines
Ein Anwaltsvertrag ( Mandat, Auftrag) zwischen Mandant (Auftraggeber) und Anwalt (Rechtsanwalt Walter G. Mirbach) kommt zustande, wenn der Anwalt aufgrund der Erteilung des Mandats tätig wird oder die Annahme des ihm vom Auftraggeber angetragenen Mandats schriftlich bestätigt.
Unverlangt übersandte Schriftstücke oder sonstige Informationen begründen keinen Anspruch auf Rechtsauskunft, Rechtsberatung, auf Prüfung der Erfolgsaussichten einer Rechtsangelegenheit oder den Lauf von Fristen. Haftungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
Nicht schriftlich durch den Rechtsanwalt bestätigte telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
2. Anfragen
Für die Beantwortung einer Anfrage zu den Anwaltskosten ist es erforderlich, dass die Rechtsangelegenheit, um die es geht, kurz geschildert wird.
Via email unverschlüsselt übersandte Mitteilungen sind nicht sicher; sie können unter Umständen von Dritten gelesen werden. Es wird deshalb generell empfohlen, vertraulich zu behandelnde Mitteilungen auf dem Postweg oder per Fax zu übermitteln.
3. Kostenvorschüsse
Der Rechtsanwalt kann vom Auftraggeber einen den Vergütungsvorschriften entsprechenden angemessenen Kostenvorschuss auf anfallende Rechtsanwalts -und Gerichtskosten und sonstige Auslagen und Aufwendungen verlangen.
Für einmalige Beratungsleistungen in einfach gelagerten Rechtsangelegenheiten wird in der Regel kein Kostenvorschuss verlangt.
4. Beratungshilfe
Die Beantragung von Beratungshilfe ist kostenfrei. Wird im Zusammenhang mit beantragter Beratungshilfe Beratung/Rechtsauskunft gewährt, kann der Rechtsanwalt nach den gesetzlichen Vorschriften zur Beratungshilfe vom Auftraggeber Zahlung eines Betrages von 10 € verlangen.